Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 10.06.1999 - 13 U 78/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,15908
OLG Hamburg, 10.06.1999 - 13 U 78/98 (https://dejure.org/1999,15908)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 10.06.1999 - 13 U 78/98 (https://dejure.org/1999,15908)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 10. Juni 1999 - 13 U 78/98 (https://dejure.org/1999,15908)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,15908) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • zimmermann-notar-rostock.de PDF

    Vorrausetzungen für Provisionsanspruch des Nachweismaklers (hier: Einwand der Vorkenntnis und Unterbrechung des Kausalzusammenhangs)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wie kommt der Maklervertrag zustande? (IBR 2000, 342)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)

  • LG Düsseldorf, 22.07.2010 - 10 O 44/06

    Entgegennahme von Maklerdiensten durch den Interessenten in Kenntnis eines

    Der Beweis des Gegenteils, insbesondere die Widerlegung des Einwandes der Beklagten, sie habe darauf hingewiesen, dass sie keine Provision zahlen werde, ist Sache der für das Zustandekommen eines Maklervertrages beweispflichtigen Klägerin (vgl. BGH NJW 1981, 279, 280; abw. OLG Hamburg AIZ A 110 Bl. 85 = IBR 2000, 342).
  • OLG Köln, 07.10.2003 - 24 U 117/03

    Zustandekommen eines Maklervertrags, wenn der Interessent keine Provision zahlen

    Der Beweis des Gegenteils, insbesondere die Widerlegung des Einwandes des Beklagten, er habe darauf hingewiesen, dass er keine Provision zahlen werde, ist Sache des für das Zustandekommen eines Maklervertrages beweispflichtigen Klägers (vgl. BGH NJW 1981, 279, 280; abw. OLG Hamburg AIZ A 110 Bl. 85 = IBR 2000, 342; wohl auch Staudinger-Reuter a.a.O. unter Hinweis auf BGH NJW 1981, 1444 und § 653 Abs. 1 BGB, der einen Maklervertrag indessen gerade voraussetzt).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 05.02.2014 - L 2 AL 88/13

    Vermittlungsgutschein - Vergütungsanspruch eines privaten Arbeitsvermittlers -

    Zivilrechtlich ist bei einem Nachweismaklervertrag bei einer Vorkenntnis von dem vermittelten Objekt dessen Nachweis durch den Makler nicht ursächlich, es sei denn der Makler liefert zusätzliche für den Vertragsabschluss wesentliche, mitursächlich Informationen (vgl. OLG Bamberg, Beschluss vom 5. Oktober 2006 - 6 U 24/06 - ; Hanseatisches OLG, Urteil vom 10. Juni 1999 - 13 U 78/98 - jeweils zitiert nach juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht